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Betreuungsleistungen und Heimkosten

Die Berolina GmbH, als Einrichtung der Eingliederungshilfe, hat eine Leistungsvereinbarung mit dem Landschaftsverband Westfalen-Lippe, als überörtlichen Sozialhilfeträger abgeschlossen.

Nach dieser Leistungsvereinbarung dürfen die Leistungstypen (LT) 15,16,23 und 24 berechnet werden. Die Einteilung in diese Leistungstypen wird gemeinsam mit dem Kostenträger vorgenommen und ist abhängig von den Bedürfnissen des Einzelnen und dessen Hilfebedarf.

Eine Genaue Beschreibung der Leistungen und Kosten so wie eine Beipielrechnung finden sie hier.



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