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Aufnahme

Im Sinne einer gemeindenahen Versorgung werden Personen aus den Kreisen Minden-Lübbecke, Herford oder Lippe vorrangig aufgenommen. Darüber hinaus finden auch Personen aus Westfalen und dem angrenzenden Niedersachsen Aufnahme. Die Kontaktaufnahme erfolgt in der Regel über psychiatrische Kliniken und Krankenhäuser, die Heimaufsicht des Kreises Minden oder eines anderen Kreises, dem Landschaftsverband Westfalen-Lippe oder direkt bei uns.

Vor Aufnahme muss der Antrag auf Kostenübernahme beim Kostenträger gestellt und genehmigt sein. Kopien der Kostenübernahme, der ärztlichen Stellungnahme und eines Sozialberichtes müssen vor Einzug vorliegen. Aufgenommen werden kann, wer das 18. Lebensjahr vollendet hat. Ein Probewohnen ist nach Absprache möglich.



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